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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON immobilientrack.de

 

1. Vertragsgegenstand und Geltungsbereich

Die Webseite Immobilientrack.de ist eine Plattform die einen Marktplatz rund um Immobilien für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, wie etwa gewerbliche Anbieter, Makler, Bauträger, etc. (nachfolgend „gewerbliche Kunden“ genannt) sowie für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (nachfolgend „Privatanbieter“ genannt) (nachfolgend zusammen „Kunden“ genannt). Hier sollen Immobilienanbieter und -Suchende zusammengebracht werden und der Kauf, Verkauf, sowie die An- und Vermietung von Immobilien erleichtert werden. Ferner bietet die Plattform weitere Partnerangebote im Bereich der Immobilienmärkte an, wie etwa Baufinanzierungen.

Die Leistungen von immobilientrack richten sich nur volljährige und voll geschäftsfähige Kunden. Entgegenstehende AGB des Kunden finden keine Anwendung.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter gleichermaßen.

 

2. Registrierung

Der Vertragsschluss über kostenlose Leistungen sowie über die Nutzung der anmeldepflichtigen Dienste erfordert grundsätzlich eine Registrierung des Kunden. Die im Zuge der Registrierung erfragten Daten sind zutreffend anzugeben. Der Nutzer darf insbesondere keine Daten von dritten Personen angeben und ist zudem verpflichtet, immobilientrack jede Änderung der Daten, auch solche, die gegebenenfalls zwischen einer früheren Registrierung und dem Vertragsschluss erfolgt sind, unverzüglich anzuzeigen.

 

3. Leistungen von immobilientrack

 

3.1. Immobilieninserate

Der Kunde kann Immobilienangebote, die den Vorgaben gemäß Ziffer 4. der AGB entsprechen, auf der Plattform inserieren (sogenannter Insertionsvertrag). Die vom Kunden eingestellten Immobilienangebote sind über die allgemeine Suchfunktion der Plattform neben allen anderen Immobilienangeboten erreichbar. 

 
 
 

4. Verantwortlichkeit des Kunden und Inhalte der Immobilienangebote

 

4.1.

Der Kunde ist gegenüber Immobilientrack verantwortlich für

  • die rechtliche und sachliche Vollständigkeit und Richtigkeit der von ihm eingestellten Daten, Angebote und sonstigen Angaben sowie
  • die Einhaltung einschlägiger Rechtsvorschriften.

Ist der Kunde ein gewerblicher Anbieter trägt er für die Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit der Anbahnung und dem Abschluss seines eigenen Vertrages mit Dritten (z. B. Maklervertrag mit Immobilieninteressenten) die Verantwortung.

 

4.2.

Wird immobilientrack durch einen Dritten wegen durch den Kunden unrichtiger, fehlerhafter, unvollständiger oder rechtswidriger Daten, Angebote, sonstiger Angaben oder Inhalte in seinem Immobilieninserat oder auf vom Kunden verlinkten Inhalten in Anspruch genommen, ohne dass immobilientrack ein Verschulden trifft, hat der Kunde immobilientrack von sämtlichen Schäden, Kosten, Bußgeldern und Verpflichtungen freizustellen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

 

4.3.

Unbeschadet dieser Verantwortlichkeit des Kunden gelten insbesondere folgende Vorgaben für die vertragsgegenständlichen Immobilienangebote:

  • Gegenstand der Immobilienangebote dürfen jeweils nur Immobilienobjekte sein, die für Kauf, Miete oder Pacht verfügbar sind und auf dem Immobilienmarkt angeboten werden; nicht mehr verfügbare und angebotene Objekte sind unverzüglich durch den Kunden zu löschen.
  • Die Objektangaben müssen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht vollständig und richtig sein.
  • Die Immobilienangebote dürfen bei gewerblichen Kunden nicht durch eine werbliche Darstellung des Unternehmens des Kunden unangemessen überlagert werden; insbesondere geltend dafür die folgenden Kriterien:
    – Bilder müssen das angebotene Objekt bzw. Teile hiervon zeigen; Einblendungen von Unternehmenskennzeichen (insbesondere Logos), Darstellungen des Kunden oder sonstiger nicht objektbezogener Motive dürfen – bezogen auf das jeweils einzelne Bild – nur eine deutlich untergeordnete Gewichtung haben.
    – Verbale Unternehmensdarstellungen und/oder Hinweise auf Websites des Kunden oder sonstigen Dritten innerhalb des Exposés, die über die gesetzlich vorgegebene Anbieterkennzeichnung sowie einen Slogan und/oder kurzen beschreibenden Zusatz hinausgehen, sind zu unterlassen.
    – Informationen zu den Immobilienangeboten müssen für den Nutzer kostenfrei und ohne zusätzliche Registrierungen zugänglich sein und dürfen keine Weiterleitungen zu kostenpflichtigen Internet- oder Telefondiensten beinhalten.
    – Typen- und Fertighausangebote, projektierte Immobilienvorhaben sowie Zwangsversteigerungen müssen vom Kunden als solche gekennzeichnet sein und werden ausschließlich über eine entsprechende Selektion bzw. in einer entsprechenden Rubrik auf der Plattform präsentiert.
 
 

5. Preise, Zahlungs- und Lieferbedingungen

 

5.1.

Die Vergütung für die jeweilige Vertragsperiode der Produkte Immobilieninserate (Ziffer 3.1 der AGB) sowie Immobilienbewertungen (Ziffer 3.2 der AGB) ist im Voraus zu leisten und wird unmittelbar nach Abschluss der Bestellung und danach jeweils zu Beginn der nächsten Vertragsperiode zur Zahlung fällig.

 

6. Vertragslaufzeit und Kündigung

 

6.1.

Verträge über Immobilieninserate haben die gewählte beziehungsweise angebotene Laufzeit und beginnen mit Unterzeichnung des Vertrages beziehungsweise mit Bestätigung des Angebotes.

 

6.2.

Für Privatanbieter verlängert sich der Vertrag über Immobilieninserate nicht automatisch die Laufzeit endet nach maximal 60 tagen Laufzeit.

 
 

6.3.

Die Vertragslaufzeit, Vertragsverlängerung und Kündigungsfrist von Verträgen, die im Zusammenhang mit einem Vertrag über Immobilieninserate geschlossen wurden, beziehungsweise bei ihrem Abschluss einen solchen voraussetzen, richten sich nach derjenigen Vertragslaufzeit, Vertragsverlängerung und Kündigungsfrist des zugrundeliegenden Vertrags über Immobilieninserate, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

 
 
 

8. Ranking und Sortierung

 

8.1.

Über die Suchfunktion der Plattform können Kunden uns sonstige Nutzer nach den für sie geeigneten Immobilienangeboten recherchieren. Die Ergebnisse werden standardmäßig nach Relevanz sortiert, es sei denn, der Suchende lässt sich die Ergebnisse nach den übrigen Hauptparametern „Aktuellste Angebote“, „Geringster Preis“, „Höchster Preis“ oder – sofern der Nutzer eine Kilometerangabe zum Such-Ort angibt – auch „Geringste Entfernung“ sortiert anzeigen. Es werden dem Suchenden bei jeder Sortierung ausschließlich Angebote gezeigt, welche den Suchkriterien entsprechen (Ort, Größe, Anzahl der Zimmer, Preis, etc.).

bilientrack 

9. Nutzungsrechte

 

9.1.

Die Kunden räumen immobilientrack mit dem Einstellen bzw. Hochladen von Inhalten (z. B. Texte, Fotos, Videos der Inserate) ein einfaches, räumlich unbeschränktes und zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht ein, die Inhalte im Internet und im Printbereich zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu bearbeiten und öffentlich wiedergeben zu dürfen. Dies umfasst auch das Recht zu einer werblichen Nutzung der Inhalte. Die Nutzungseinräumung erstreckt sich auf alle – auch unter anderen Top-Level- Domains (TLD) als der TLD .de – von immobilientrack betriebenen Internetangebote und Social-Media-Accounts, auf Druckerzeugnisse sowie auf andere, nicht von immobilientrack betriebe Angebote, die der weiteren Verbreitung und dem Erfolg der Inserate dienen, z.B. auf der Webseite Immobilientrack.de oder auf Webseiten und in Druckerzeugnissen der Partner der immobilientrack (so genannte Mehrfachplatzierung). immobilientrack ist nicht zu einer Urhebernennung verpflichtet.

 

9.2.

Der Kunde erklärt mit dem Einstellen bzw. Hochladen von Inhalten zugleich, Inhaber aller notwendigen Nutzungsrechte an diesen Inhalten und berechtigt zu sein, diese zu bearbeiten, zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben und/oder wahrnehmbar zu machen. Dies beinhaltet insbesondere Urheberrechte Dritter bei Videos, Musik und Bildern, aber auch das Recht am eigenen Bild etwaig abgebildeter Personen.

 

9.3.

Kunden und Nutzern der Plattform ist es untersagt, die Inhalte anderer Kunden und sonstige Inhalte der Plattform jenseits des zur privaten Benutzung Erforderlichen zu vervielfältigen, die Inhalte herunterzuladen, zu bearbeiten, sie öffentlich zugänglich zu machen, zu verbreiten, zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, davon abgeleitete Werke zu erstellen, sie zu dekompilieren, sie im Wege des Reverse Engineering rückzuentwickeln, zu disassemblieren oder anderweitig zu versuchen, an den Quellcode derselben zu gelangen, es sei denn, dies ist ausdrücklich gesetzlich gestattet.

 
 

10. Haftung und Gewährleistung

 

10.1.

Sofern immobilientrack Leistungen der Plattform kostenfrei zur Verfügung stellt, gelten die gesetzlichen Regelungen für Schenkungen. Die Haftung ist gemäß § 521 BGB auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine Gewährleistung für Mängel wird nicht übernommen. Die Leistungen werden unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit angeboten und können jederzeit nach eigenem Ermessen geändert oder eingestellt werden.

 

10.2.

immobilientrack haftet bei der Nutzung von kostenpflichtigen Produkten für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit des Leistungsgegenstandes sind, die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (so genannte Kardinalpflichten) beruhen, die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind, oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Kardinalpflichten sind solche vertraglichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung – soweit der Schaden lediglich auf einfacher Fahrlässigkeit beruht und nicht Leib, Leben oder Gesundheit betrifft – beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der Erbringung von Leistungen wie der vertragsgegenständlichen Leistungen typischerweise und vorsehbarerweise gerechnet werden muss. Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – sowohl gegenüber immobilientrack als auch gegenüber den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von immobilientrack ausgeschlossen.

 

10.3.

Soweit nach der Natur der betreffenden Leistung Mängelansprüche bestehen können, gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen. Jedoch ist die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr verkürzt, soweit es nicht um Schadensersatzansprüche wegen Sachmängeln geht, die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit des Leistungsgegenstandes sind, die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist. Ist der Nutzer Unternehmer und erfolgt die bestellte Leistung für seinen Gewerbebetrieb, so verjähren seine Ansprüche bei Mängeln mit Ablauf von einem Jahr ab Erhalt der Ware.

 

10.4.

immobilientrack sichert für keine der vertraglichen Leistungen besondere Eigenschaften (z. B. Werbewirksamkeit, Exposé-Aufrufe) Vermittlungserfolge oder Umsatz- und Gewinnverbesserung zu.

 

10.5.

immobilientrack gewährleistet eine Mindestverfügbarkeit der Plattform und der eingestellten Daten der Kunden von 98 % der Vertragsdauer. Bei Störungen des Serverbetriebes wird immobilientrack um unverzügliche Beseitigung bemüht sein. Notwendige Unterbrechungen des Serverbetriebes wird immobilientrack nach Möglichkeit außerhalb der Hauptgeschäftszeiten (zwischen 21.00 Uhr und 6.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen) durchführen.

 

11. Datenschutz

Sämtliche Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten der Kunden uns sonstiger Nutzer finden sich in der von immobilientrack Datenschutz 

 

12. Änderungen dieser Nutzungsbedingungen

 

12.1.

immobilientrack behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber Privatanbieter jederzeit unter Wahrung einer angemessenen Frist zu ändern. Dies erfolgt durch Mitteilung der geänderten Neufassung der AGB auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. E-Mail) unter Angabe des Zeitpunkts des Beginns der Änderungen. Der Privatanbieter ist innerhalb der mitgeteilten Frist dazu berechtigt, den Vertrag mit immobilientrack zu kündigen.

 

12.2.

immobilientrack behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber gewerblichen Kunden jederzeit unter Wahrung einer angemessenen Frist von mindestens 15 Tagen zu ändern. Dies erfolgt durch Mitteilung der geänderten Neufassung der AGB auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. E-Mail) unter Angabe des Zeitpunkts des Beginns der Änderungen. immobilientrack wird hierbei in solchen Einzelfällen längere Fristen einräumen, bei denen dies aufgrund der durch die AGB-Änderung notwendigen technischen oder geschäftlichen Anpassungen des gewerblichen Kunden erforderlich ist. Im Übrigen gelten die Vorgaben nach Art. 3 Absatz 2 und 4 der Verordnung (EU) 2019/1150.

 

12.3.

Der gewerbliche Kunde ist innerhalb der vorstehend genannten bzw. im Einzelfall mitgeteilten Frist dazu berechtigt, den Vertrag mit immobilientrack schriftlich zu kündigen. Eine vorzeitige Kündigung entfaltet 30 Tagen nach Eingang der Mitteilung Wirkung, sofern für den jeweiligen Vertrag nicht eine kürzere Frist gilt. Der gewerbliche Kunde kann auf diese Frist verzichten, z. B. durch Einstellen neuer Angebote vor Fristablauf, sofern die angemessene Frist nicht mehr als 30 Tage betragen hat.

 

12.4.

Sofern der Kunde keine Kündigung ausspricht, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen. Die geänderten AGB werden zusätzlich auch auf Immobilientrack AGB  eröffentlicht.

 

13. Sonstige Bestimmungen

 

13.1.

Der Kunde ist zur Aufrechnung und Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind. Der Kunde bleibt jedoch entgegen Satz 1 zur Aufrechnung und Zurückbehaltung berechtigt, wenn der Anspruch des Kunden in einem Gegenseitigkeitsverhältnis zur Forderung von immobilientrack steht.

 
 
 

13.4.

Der Vertrag zwischen dem Kunden und immobilientrack wird grundsätzlich nicht in einem gesonderten Vertragstext zur Person des Kunden niedergelegt, auf den der Kunde dann später als solchen zugreifen könnte. Der Inhalt des Vertrages ergibt sich aber aus diesen AGB und dem Gegenstand des geschlossenen Vertrages. Für den Vertragsschluss steht nur die deutsche Sprache zur Verfügung.

 

13.5.

Die EU-Kommission hat gemäß EU-Verordnung Nr. 524/2013 eine interaktive Website (OS-Plattform) für Verbraucher bereitgestellt, die zur Beilegung außergerichtlicher Streitigkeiten aus Online-Rechtsgeschäften dient. Die OS-Plattform der EU-Kommission finden Sie unter diesem Link: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

immobilientrack nimmt an einem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer deutschen Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil. Eine gesetzliche Verpflichtung besteht nicht.

 
Stand: 16. März 2023

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